Über Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Anträge vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, bzw. Beauftragten, Landratsämter und kreisfreien Städten, Beträge pro angeschlossenen Bewohner.
Siedlungswasserwirtschaft (SWW/2007)
Ab sofort (5.3.2007) ist diese Fassung Grundlage für Anträge zur Förderung von Kleinkläranlagen.
Zweck: Vorhaben der Abwasserbeseitigung werden gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie beizutragen. Die demografische Entwicklung ist besonders zu berücksichtigen.
Antragsberechtigt: Gemeinden, Verwaltungsverbände, Zweckverbände (im Weiteren Aufgabenträger genannt)
Bei der Förderung privater Kleinkläranlagen erfolgt die Antragstellung über die Gemeinden, Verwaltungsverbände oder Zweckverbände (also die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung) bei der Sächsischen Aufbaubank.
In Sachsen-Anhalt müssen alle Kleinkläranlagen umgerüstet werden, damit sie den bundesweit einheitlichen Anforderungen und dem heutigen technischen Stand entsprechen. Dies ist eine Auflage aus dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt.
Noch nicht alle Grundstücksbesitzer haben ihre veralteten Klärgruben modernisiert, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Kosten.
Die Investitionsbank bietet im Auftrag des Landes noch bis zum 31.12.2011 allen Betroffenen ein zinsgünstiges Darlehen zur Umrüstung der Anlagen.
Die Konditionen sind bei fünf Jahre Laufzeit ein Zinssatz von 0,99 Prozent p. a. (nominal) bei einer Darlehenshöhe von 3.000 bis maximal 25.000 Euro.